28. Juli 2006 / Public Relations
BÖB zum Energiesteuergesetz vom 19. Juli 2006: Zu kurz gesprungen
Berlin, 28. Juli 2006 (BÖB) – „Wenn, dann bitte richtig und unter Berücksichtigung logistischer Zusammenhänge“, kommentiert BÖB-Geschäftsführer Karl Michael Probst die im Rahmen des Energiesteuergesetzes geplante Ermäßigung der Mineralölsteuer auf Dieselkraftstoff, mit dem Fahrzeuge in Seehäfen betrieben werden.
Es sei, so Probst weiter, notwendig und richtig, den Steuersatz auf Dieselkraftstoff zu senken, um so Wettbewerbsnachteile deutscher Hafenbetriebe auszugleichen. Mit 2,1 Cent pro Liter könnten die niederländischen Häfen beispielsweise unerreichbar günstig arbeiten.
Sich dabei aber ausschließlich auf die Seehäfen zu konzentrieren, sei zu kurz gesprungen, denn das logistische Zusammenspiel von See- und Binnenhäfen bleibe ebenso unberücksichtigt wie die Tatsache, dass Binnenhäfen identische Tätigkeiten ausüben. „Es steht außer Frage, dass die Seehäfen einen wichtigen Teil der Logistikkette darstellen. Sie sind jedoch in zunehmendem Maße auf leistungsfähige Hinterlandhubs angewiesen. Schon dies spricht für die Einbeziehung aller Hafenbetriebe unter die geplante Regelung, um Wettbewerbsnachteile für die deutschen Standorte abzumildern“, erläutert Probst. Zudem laufe die Nicht-Einbeziehung der Binnenhäfen konträr zu dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel der Förderung des maritimen Standorts und der Binnenschifffahrt. „Warum so inkonsequent?“, fragt der BÖB.
Darüber hinaus würde, so Probst, die Erweiterung des Geltungsbereichs der geplanten Regelung vermeiden, dass innerhalb Deutschlands vergleichbare Tatbestände ungleich behandelt würden: „Ein dieselbetriebener Gabelstapler bleibt ein dieselbetriebener Gabelstapel, ganz gleich, ob er auf dem Betriebsgelände eines See- oder eines Binnenhafens eingesetzt wird“, stellt der BÖB-Geschäftsführer fest. Probst gibt zu bedenken, dass die Europäische Kommission bei ihrer behilferechtlichen Prüfung sicherlich auch diesen Aspekt in ihre Überlegungen mit einbeziehen werde.
Bei der geplanten Ermäßigung der Mineralölsteuer soll der Steuersatz von 47 auf 6,1 Cent pro Liter sinken. Das Vorhaben ist Teil des „Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung der Strombesteuerung“ und steht unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
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